Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Streetsmart Media GmbH & Co KG

zur Vermittlung von Komparsen und Kleindarstellern

unter der Marke „Kiez Komparsen“

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der Streetsmart Media GmbH & Co KG (im Folgenden: Kunde) und der Streetsmart Media GmbH & Co KG, Karolinenstrasse 45, 20357 Hamburg, Germany (im Folgenden: Streetsmart Media) im Hinblick auf die Vermittlung von Komparsen und Kleindarstellern unter der Marke „Kiez Komparsen“.
    2. Im Hinblick auf das Filmproduktionsgeschäft der Streetsmart Media gelten die AGB zum Filmproduktionsgeschäft.
    3. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die Streetsmart Media nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Streetsmart Media in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

     2. Vertragsgegenstand

  1. Streetsmart Media vermittelt unter der Marke „Kiez Komparsen“ Komparsen und Kleindarsteller für Filmproduktionen.
  2. Der Kunde beauftragt die Streetsmart Media mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios nach Ziffer 3.
  3. Dieser Vertrag regelt im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.
  1. Leistungen der Streetsmart Media unter der Marke Kiez Komparsen

Die Streetsmart Media bietet dem Kunden unter Marke Kiez Komparsen die Vermittlung von Komparsen und Kleindarstellern für Filmproduktionen jeglicher Art, die Leistungsbestandteile umfassen dabei insbesondere:

    1. Unterbreitung von Vorschlägen von Komparsen und/oder Kleindarstellern oder Gruppen von Komparsen und/oder Kleindarstellern nach kurzem Briefing des Kunden zu den gestellten Anforderungen. Die Vorschläge werden durch die Vorlage von Sedcards unterbreitet.
    2. Durchführen von Castings im Hinblick auf spezielle Kundenanforderungen in Form von
      1. Lokalen Castings am Sitz der Streetsmart Media oder an vom Kunden bestimmten Casting-Locations,
      2. Video-Castings,
      3. Street-Castings (hierbei spricht die Streetsmart Media potentielle Komparsen oder Kleindarsteller in der Öffentlichkeit an),
      4. Offene Massen-Castings (ggf. inkl. öffentliche Aufrufen und Pressearbeit im Hinblick auf das Casting, Organisation der Casting-Location, zur Verfügung stellen von Personal),
      5. Zur Verfügung stellen von professionellen Anspielpartnern am Casting-Set.
    3. Übernahme von Zeitanfragen bei Komparsen und/oder Kleindarstellern sowie Übernahme von sonstigen organisatorischen Fragen gegenüber den Komparsen und/oder Kleindarstellern im Hinblick auf die Vermittlung an die Filmproduktion
    4. Übernahme von Kostümausstattung und –probe mit den Komparsen und Kleindarstellern
    5. Vermittlung und/oder Vermietung von Sondergegenständen für Komparsen und Kleindarsteller wie:
      1. Kraftfahrzeug
      2. Motorrad
      3. Fahrrad
      4. technisches Equipment wie Fotoausrüstungen, Laptops, Mobiltelefone,
      5. Haustiere (übliche Haustiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittiche; keine Amphibien, keine Reptillien, keine unter Artenschutz stehenden Tiere);
      6. Spezielle Kleidung wie Hochzeitskleidung, Fanbekleidung, Berufsbekleidung oder nicht der Jahreszeit entsprechenden Kleidung (wie Winterausrüstung im Sommer).
    6. Betreuung von Komparsen und Kleindarstellern am Set.
    7. Regelung von Umbuchungen und Stornierungen.
  1. Angebot, konkreter Leistungsumfang der Vermittlung, Zustandekommen des Vertrages, Dienste Dritter, zeitlicher Projektablauf
    1. Die Streetsmart Media erstellt ein Angebot, in welchem die einzelnen Leistungsbestandteile sowie ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und die sowie die zu leistenden Gegenleistungen (Vergütungen) aufgeführt werden. Die jeweils aktuelle Preisliste [LINK] ist hier [LINK] einzusehen.
    2. Der Vertrag zwischen der Streetsmart Media und dem Kunden kommt durch die Annahme des von der Streetsmart Media im Sinne von Ziffer 4.1 erstellten Angebots zustande. Die Annahme des Angebots sollte durch die Übermittlung des handschriftlich unterzeichneten Angebots per Post oder Email erfolgen, wenigstens ist jedoch eine Annahme des Angebotes in Textform mittels übereinstimmender Emails erforderlich.
    3. Angebot und Annahme werden Bestandteil des Vertrages, sie werden im Folgenden als Auftrag bezeichnet.
    4. Etwaige Briefings seitens des Kunden werden ebenfalls Teil des Vertrages im Sinne der Konkretisierung eines Auftrags.
    5. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende Emails werden als ausreichend erachtet).
  1. Sonstige Pflichten von Streetsmart Media
    1. Streetsmart Media ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Komparsen und Kleindarsteller rechtzeitig und hinreichend über den Drehort, die Drehzeit sowie die geplanten Abläufe vor Ort informiert werden.
    2. Streetsmart Media ist weiter verpflichtet, die Komparsen und Kleindarsteller über die grundlegenden Regeln am Set (wie zeitiges Erscheinen, Wechsel von Abläufen, absolute Ruhe) sowie mögliche Konsequenzen seitens des Kunden bei der Nichteinhaltung der Regeln zu informieren.
  1. Pflichten des Kunden (Zahlungen, Einholung von Rechten, Arbeitsschutz)
    1. Streetsmart Media vermittelt ausschließlich Komparsen und Kleindarsteller. Der Darstellervertrag kommt ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Komparsen und/oder Kleindarsteller zustande. Demnach obliegen ausschließlich dem Kunden unter anderem die nachfolgend genannten Pflichten.
    2. Im Hinblick auf die Zahlung von Gagen und Entschädigungen:
      1. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die Gagenbögen für die Komparsen und Kleindarsteller ordnungsgemäß auszufüllen.
      2. Es obliegt ausschließlich dem Kunden die Gagenabrechnung gegenüber den Komparsen und Kleindarstellern rechtmäßig, auch unter sozialversicherungs- wie steuerrechtlichen Gesichtspunkten, vorzunehmen.
      3. Dies gilt auch in Fällen von Stornierungen seitens des Kunden im Sinne der Ziffer 10.1.2 bis 10.1.4, die den Kunden zu einer Zahlung der Gage in Höhe von 50% verpflichten. In diesem Fall übermittelt Streetsmart Media die notwendigen Kontaktdaten des Komparsen bzw. Kleindarstellers.
    3. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, sich die Rechte an den Darstellungen der Komparsen und Kleindarstellern sowie die Einwilligungen zur Nutzung und Verwertung des Rechts am eigenen Bild der Komparsen und Kleindarsteller einzuholen.
    4. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, für die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen zu sorgen und insbesondere Sondergenehmigungen zum Einsatz von Kindern und Jugendlichen aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche einzuholen.
  1. Buchungen von Komparsen für Werbeproduktionen
    1. Für Werbeproduktionen dürfen ausschließlich Komparsen angefordert und gebucht werden, die keinen sogenannten Wiedererkennungswert nach der Werbeproduktion erhalten (wie z.B. der „Jever“-Mann aus der Jever-Bier Werbung).
    2. Buchungen für Werbeproduktionen sind in Folge dessen unter Vorlage des Storyboards gegenüber der Streetsmart Media vorzunehmen.
    3. Werden Komparsen entgegen der Ziffer 7.1  gebucht und ist Ihnen nach Ausstrahlung der Werbung ein Wiedererkennungswert zuzusprechen, so ist Streetsmart Media berechtigt, den oder die Komparsen nachträglich als Kleindarsteller oder Darsteller abzurechnen.
  1. Mitwirkungspflichten, Ansprechpartner
    1. Streetsmart Media und der Kunde verpflichten sich, ohne dass hieraus gesellschaftsrechtliche Rechte und Verpflichtungen begründet werden könnten, zur zielgerichteten, kooperativen Zusammenarbeit.
    2. Hierzu benennen die Parteien jeweils Ansprechpartner, welche für auftretende Fragen sowie für die Erteilung aller geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungspflichten hinsichtlich eines Auftrags verantwortlich und zur Abgabe und Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen, soweit sie zur Erfüllung des Auftrags und damit dieses Vertrages notwendig sind, berechtigt sind.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Streetsmart Media bei allen Tätigkeiten soweit zu unterstützen, wie seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt Streetsmart Media jeweils rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Gegenstände und schafft rechtzeitig Zugang zu vereinbarten Örtlichkeiten. Wenn und soweit sich die vorstehenden Mitwirkungspflichten nicht ohnehin aus den vorgenannten Projekt- und Zeitplänen ergeben, wird Streetsmart Media den Kunden um die zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkung bitten und gegebenenfalls eine Frist zur Beibringung setzen.
    4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 8.3 nicht rechtzeitig nach, so hat dieser alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere eine mögliche Verzögerung hinsichtlich der Fertigstellung des Filmmaterials sowie damit verbundene Kosten zu vertreten.
  1. Mindestbuchungen, Mindestumsatz
    1. Nimmt der Kunde keine Buchungen von Komparsen und/oder Kleindarsteller in Höhe von mindestens 500,00 EUR brutto pro Einsatztag vor, so ist Streetsmart Media berechtigt pauschal einen Mindestpreis in Höhe von 100,00 EUR netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer für Ihre Leistungen abzurechnen.
    2. Vorstehendes gilt nicht, wenn die Parteien explizit etwas anders vereinbart haben.
  1. Stornierungen und Umbuchungen
    1. Im Hinblick auf Stornierungen gelten die folgenden Regelungen:
      1. Stornierungen sind bis zu 48 Stunden vor dem angesetzten Drehbeginn kostenfrei möglich.
      2. Für Stornierungen, die binnen 48 Stunden vor dem angesetzten Drehbeginn erfolgen, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der ursprünglichen gegenüber Streetsmart Media zu leistenden Kosten erhoben und abgerechnet.
      3. Für Stornierungen, die binnen 24 Stunden vor dem eigentlichen Drehbeginn erfolgen, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75% der ursprünglichen gegenüber Streetsmart Media zu leistenden Kosten erhoben und abgerechnet.
      4. Für Stornierungen, die binnen 12 Stunden vor dem eigentlichen Drehbeginn erfolgen, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% der ursprünglichen gegenüber Streetsmart Media zu leistenden Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR pro ursprünglich gebuchtem Einsatztag erhoben und abgerechnet.
      5. In den Fällen 10.1.2 bis 10.1.4 hat der Kunde darüber hinaus jeweils dem Kleindarsteller oder Komparsen die ursprüngliche Gage in Höhe von 50% auszuzahlen; es sei denn, es handelte sich nicht zunächst um eine Umbuchung im Sinne der Ziffer 6.2.
    2. Im Hinblick auf Umbuchungen gelten die folgenden Regelungen:
      1. Umbuchungen sind bis zu 48 Stunden vor dem angesetzten Drehbeginn kostenfrei möglich.
      2. Umbuchungen sind bis zu 24 Stunden vor dem angesetzten Drehbeginn ebenfalls kostenfrei möglich; allerdings kann Streetsmart Media nicht garantieren einen entsprechenden Ersatzkomparsen bzw. Kleindarsteller in diesem Zeitraum zu beschaffen. Storniert der Kunde dann den Auftrag gilt Ziffer 6.1 entsprechend.
      3. Bei Umbuchungen binnen 24 Stunden vor dem geplanten Drehbeginn fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 EUR pro gebuchtem Einsatztag an; auch hier kann Streetsmart Media nicht garantieren einen entsprechenden Ersatzkomparsen bzw. Kleindarsteller in diesem Zeitraum zu beschaffen. Storniert der Kunde dann den Auftrag, so gilt Ziffer 10.1. entsprechend.
  1. Vergütung der Streetsmart Media, Rechnungstellung, Vorschuss, Fremdkosten
    1. Die Vergütung der Streetsmart Media für Ihre Leistungen und Tätigkeiten ergibt sich vorrangig aus dem konkreten Angebot sowie den hier aufgeführten Regelungen für Stornierungen und Umbuchungen.
    2. Mangelt es im Angebot an Regelungen so gilt, dass die Vermittlung von Komparsen und Kleindarstellern mit einem Betrag von 20% gerechnet auf die Bruttogage der Buchung pro Tag Person und Tag zu vergüten ist. Die Bruttogage von Komparsen und Darstellern lässt sich der jeweils aktuellen Preisliste, die per Mail angefragt werden kann, entnehmen. Ebenso gelten für Leistungen Casting oder das zu Verfügung stellen von Anspielpartnern sowie die Buchung von Sondergegenständen wie Fanbekleidung die Preise der Preisliste.
    3. Soweit nicht anders angegeben handelt es sich bei den genannten Preisen um Netto-Beträge zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
    4. Die Streetsmart Media stellt dem Kunden ordnungsgemäße Rechnungen. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum und grundsätzlich nicht skontierbar.
    5. Die Streetsmart Media ist berechtigt Vorschüsse in Höhe von bis zu 50% der beauftragten Gesamtsumme bei Beauftragung in Rechnung zu stellen.
    6. Etwaige Fremdkosten, etwa für Kostüme, Requisiten werden nicht gesondert ausgewiesen. Streetsmart Media ist nur verpflichtet, auf Anfrage des Kunden zu jeder Auslage eine Kopie der Original-Rechnung zu übergeben und die Original-Rechnung vorzuzeigen. Eine sonstige grundsätzliche Pflicht zur Belegung der Fremdkosten wird ausdrücklich nicht vereinbart.
  1. Gewährleistung
    1. Streetsmart Media leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung ist durch die folgenden Klauseln gesondert beschränkt.
    2. Im Falle einer Werkleistung leistet die Streetsmart Media bei mangelhafter Leistung Gewähr, in dem die Streetsmart Media durch Nachbesserung den Mangel beseitigt. Sollten zwei Nachbesserungsversuche pro Mangel fehlgeschlagen sein, kann der Kunde wahlweise mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts sind bis dahin erbrachte Leistungen gemäß der getroffenen Vereinbarung zu vergüten. Im Übrigen wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt.
    3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 13 ist hiervon unberührt.
  1. Haftung
    1. Die Streetsmart Media haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
    2. Für sonstige Schäden haftet die Streetsmart Media nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der Streetsmart Media ist ausgeschlossen. Die Streetsmart Media haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
    3. Dem Kunden ist bewusst, dass die Social Media Dienste, über die zum Teil die Leistungen von der Streetsmart Media erbracht werden (wie etwa das Community-Management einer Facebook-Seite), von Dritten betrieben werden und die Streetsmart Media auf den Betrieb dieser Social Media Dienste keinen Einfluss nehmen und dem gemäß für deren Betrieb auch nicht haften kann.
  1. Datenschutz
    1. Die Streetsmart Media verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Hierzu ist die Mitwirkung des Auftraggebers unabdingbar, der Auftraggeber ist zu entsprechender Mitwirkung verpflichtet.
    2. Die Streetsmart Media und der Auftraggeber schließen gemäß der gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten eine die Auftragsverarbeitung regelnde Vereinbarung neben dem Auftrag, wenn und soweit die Streetsmart Media personenbezogene Daten im Auftrag für den Kunden verarbeiten soll.
    3. Die Streetsmart Media stellt hierzu einen bereits auf die Agenturtätigkeit adaptierten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bereit. Wünscht der Auftraggeber eine nicht nur unwesentliche Änderung des bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrages, hat der Auftraggeber die aufgrund dieser Änderungswünsche bei Streetsmart Media entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen; hiervon sind sowohl Kosten für die Prüfung als auch die Umgestaltung des Auftragsvertrages umfasst. Die Höhe der Kosten ist aufwandsabhängig, sie betragen 275,00 EUR netto/Stunde. 
  1. Kennzeichenschutz und Public Relations
    1. Die Streetsmart Media erhält das Recht, den Namen und etwaige Kennzeichen des Kunden sowie die Art des für ihn durchgeführten Projekts als Referenz in allen (analogen wie digitalen) Marketingunterlagen  zu erwähnen. Das gleiche Recht wird dem Kunden zugestanden.
    2. Das Zeichen „Kiez Komparsen“ ist eine geschützte Marke der Streetsmart Media. Jede andere als in Ziffer 15.1 beschriebene Nutzung dieser Kennzeichen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Streetsmart Media.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    3. Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn in diesem Vertrag wird explizit auf die Textform für Änderungen oder Ergänzungen verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
    4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.